Viele generelle Fragen zum Konzept der lokalen Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft werdem vom FAQ-Bereich des Klima- und Energiefonds beantwortet.
Fragen zur Mitgliedschaft
Ich wohne im Ort. Kann ich mitmachen?
Mitmachen können alle, die an “unseren” Trafo angeschlossen sind.
Das sind die folgenden Adressen:
- Albert-Bachner-Straße 1 bis 10
- Eisenstraße 51 bis 57
- Familiengasse (gesamt)
- Hauptstraße 33 bis 40
- Marienplatz (gesamt)
- Pfarrhofstraße 8 bis 12
- Roseggerstraße 1 bis 8 und 10
- Spielfeldstraße 1 bis 11
- Sportplatzstraße 1
- Stelzhamerstraße 2 bis 15
- Wolfgang-Forster-Straße (gesamt)
Kann ich auch mitmachen, wenn ich keine Photovoltaikanlage habe?
Ja! Eine gut funktionierende Energiegemeinschaft benötigt einen ausgewogenen Mix aus Erzeugung und Verbrauch. Wir benötigen auch dich als rein verbrauchendes Mitglied, um unsere Stromüberschüsse bei Sonnenschein in Ternberg verwerten zu können.
Ich wohne zur Miete. Muss ich meinen Vermieter fragen, wenn ich mitmachen will?
Es gilt die gleiche Voraussetzung wie für den Wechsel des Stromanbieters: Mitmachen kann, wer für seinen Zählpunkt Vertragspartner des Netzbetreibers ist. Wenn die Stromrechnung auf dich lautet, kannst du auch einer Energiegemeinschaft beitreten.
Bei den meisten Mietverhältnissen wird der Zählpunkt auf die Mieter*innen angemeldet.
Ich bin schon bei der regionalen Energiegemeinschaft Ennstal oder bei einer Bürgerenergiegemeinschaft. Kann ich beim Nachbarschaftsstrom Ternberg Ort mitmachen?
Ja, seit April 2024 ist es möglich, mit einer Verbrauchs- oder Erzeugungsanlage an mehr als einer Bürgerenergiegemeinschaft oder Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft teilzunehmen. Siehe dazu auch die FAQ des Klima- und Energiefonds.
Ich kann nicht einschätzen, was eine Mitgliedschaft für mich bedeuten würde und ob sie sinnvoll wäre. Kann mir jemand helfen?
Wir wollen allen Nachbar*innen eine informierte Entscheidung ermöglichen. Melde dich einfach bei uns, wir helfen dir gerne bei einem Kaffee persönlich weiter und analysieren deine persönliche Situation und Handlungsmöglichkeiten.
Ich warte noch immer darauf, dass der Verein endlich gegründet wird, damit ich teilnehmen kann. Wie lange dauert das noch?
Der Fortschritt der Vereinsgründung wird unter Termine festgehalten.
Für die Vereinsgründung brauchen wir unter anderem:
- mindestens zwei, idealerweise sechs engagierte Funktionär*innen (“Zugpferde”)
- ausformulierte Statuten
Nach der Gründung sollte unsere lokale Energiegemeinschaft innerhalb von 4-8 Wochen den Betrieb aufnehmen können, wenn wir uns nicht selbst im Weg stehen.
Du kannst mit deinem ehrenamtlichen Engagement mithelfen, den Verein zu gründen. Tritt dafür bitte mit uns in Kontakt!
Technische Fragen
Muss ich meine bestehenden Verträge kündigen?
Nein! Die Teilnahme an der Energiegemeinschaft ist ein zusätzliches Vertragsverhältnis. Deine bestehenden Bezugs- und ggf. Einspeiseverträge bedienst du weiterhin für Strommengen, die nicht innerhalb der Nachbarschaft umgesetzt werden können.
Gehen meine Lichter aus, wenn keine Sonne scheint?
Nein! In jeder Viertelstunde, in der der produzierte Strom in der Nachbarschaft nicht ausreicht, um den Bedarf zu decken, beziehen unsere Mitglieder die verbleibende Strommenge von ihren herkömmlichen, jeweiligen Stromlieferanten (mit regulären Netzkosten).
Analog dazu verhält es sich für Einspeisungen: Die Menge an Energie, die du einspeist und in der jeweiligen Viertelstunde von der Nachbarschaft nicht benötigt wird, verkaufst du weiterhin an deine bisherige Abnehmerin (z.B. OeMAG).
Muss ich Änderungen an meinen elektrischen Anlagen vornehmen (lassen)?
Nein! Die unmittelbaren Änderungen, die durch die Mitgliedschaft bei einer Energiegemeinschaft passieren, sind rein rechnerisch-bilanziell.
Voraussetzung ist allerdings, dass du über einen Smart Meter (Stromzähler ohne Drehscheibe) verfügst, um die Abrechnung in Viertelstundenintervallen zu ermöglichen. Laut Netzbetreiber waren in Ternberg bereits 2020 mehr als 95% aller Zählpunkte auf Smart Meter umgestellt.
Wirtschaftliche Fragen
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Kurze Antwort: Wahrscheinlich gar keine, sondern nur Einsparungen.
Lange Antwort:
Da der Verein von Ehrenamtlichen geführt wird, haben wir so gut wie keine Fixkosten. Wir können daher auf die Einhebung von fixen oder regelmäßigen Mitgliedsbeiträgen und Grundgebühren verzichten. So ermöglichen wir insbesondere rein verbrauchenden Nachbar*innen ohne eigene Erzeugungsanlagen eine niederschwellige und risikolose Teilnahme.
Als Verbraucher*in zahlst du einen Preis pro Kilowattstunde (kWh), die du von der Nachbarschaft beziehst. Als Einspeiser*in bekommst du einen Preis pro kWh, die du in die Nachbarschaft einspeist. Zur Finanzierung der sehr geringen laufenden Kosten des Vereins können wir zwischen diesen beiden kWh-Preisen einen kleinen Aufschlag (<=0.5 ct/kWh) einheben.
Der An- und Ummeldeprozess beim Netzbetreiber ist kostenlos.
Wenn du also auch nur mit minimalen Strommengen an der Nachbarschaftsgemeinschaft teilnimmst, entsteht dir kein wirtschaftlicher Nachteil.
Wie wird abgerechnet?
In der Anfangsphase des Vereins werden wir jedes Quartal Rechnungen stellen, persönlich Bargeld abkassieren und an die Erzeuger*innen auszahlen. Sofern und sobald wir es für sinnvoll erachten, können wir beschließen, ein kostenpflichtiges Bankkonto zu führen und die Geldflüsse per Lastschriften und Überweisungen durchzuführen.
Wir bekommen als Energiegemeinschaft über eine Schnittstelle die Einspeise- und Verbrauchsdaten unserer Mitglieder vom Stromnetzbetreiber. Diese Daten sind die Grundlage für unsere Rechnungslegung.
Änderungshinweis
Alle Entscheidungen gehen von uns Vereinsmitgliedern aus. Bis zum Betrieb der Energiegemeinschaft können die oben genannten wirtschaftlichen und organisatorischen Aspekte auch noch anders entschieden werden.